Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag, November 2020

Die Initiative „ Rauchmelder retten Leben“ wurde im Jahr 2000 vom Forum für Brandrauchprävention gegründet, um die Anzahl der Brandopfer in Deutschland deutlich zu reduzieren. Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm 120 Sekunden um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ weist insbesondere Eigenheimbesitzer darauf hin, dass die Rauchmelderpflicht auch für sie gilt. Laut einer neuen Studie ist trotz gesetzlicher Vorschrift nur die Hälfte aller deutschen Eigenheime ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet, in Berlin und Brandenburg sind es sogar nur 30 Prozent. Das hat eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie im Auftrag von Ei Electronics ergeben. Insgesamt wurden für die Erhebung bundesweit 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt.

Hermann Schreck, ständiger Vertreter des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes und Beiratsvorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ meint: „Die Zahlen sind erschreckend und nicht nachvollziehbar. Gerade Eigenheimbesitzer sollten ein großes Interesse daran haben, sich und ihre Familie zu schützen.“ Laut der Studie wussten immerhin 73 Prozent der Befragten, dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt.

Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, sondern beispielsweise auch für Wohn- und Arbeitszimmer. Jeder fachgerecht installierte Rauchmelder hilft, die Zahl der Brandtoten zu minimieren.

Eigentümer können beim Kauf eines Rauchmelders auf das neutrale Qualitätszeichen „Q“ achten. Rauchmelder mit Q zeichnen sich nicht nur durch eine lange Lebensdauer der Rauchmelderbatterie, die geprüfte Langlebigkeit und erhöhte Stabilität des Melders aus, sondern auch durch die Reduktion von Falschalarmen.

Laut Landesbauordnungen muss die Betriebsbereitschaft eines Melders jederzeit sichergestellt sein. Daher sind Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen und bei einem ggf. festgestellten Defekt auszutauschen. Zudem müssen die Geräte nach Ablauf der in der Betriebsanleitung festgelegten Betriebsdauer ausgetauscht werden. Dabei gelten die Angaben des Rauchmelder-Herstellers in der Betriebsanleitung. Wenn es keine Herstellerangaben gibt, kann man alternativ auf die Anwendungsnorm DIN 14676-1 zurückgreifen, die eine jährliche Überprüfung und eine Gerätebetriebsdauer von 10 Jahren empfiehlt.

Mehr unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/

Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit Kreisfeuerwehrverband MSE

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